Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Ihr Wohnsitz oder der ihrer Firma muss daher die Stadt Bad Arolsen sein.
Details ansehenStadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen